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KAG Augsburg, 23.03.2018 - 1 KO 1/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
BayRKWO § 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 1; KAGO § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2, S. 1, § 9 Abs. 2, § 52 Abs. 1; BayRKO § 11, § 13 S. 3; ArbGG § 78 Abs. 1
Wahl der Mitarbeitervertreter der Regional-KODA-Kommission - Prüfungskompetenz des Wahlvorstandes und Voraussetzungen für gerichtliche Eingriffe in die Wahl - ra.de
- rewis.io
Wahl der Mitarbeitervertreter der Regional-KODA-Kommission - Prüfungskompetenz des Wahlvorstandes und Voraussetzungen für gerichtliche Eingriffe in die Wahl
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10
Abbruch einer Betriebsratswahl
Auszug aus KAG Augsburg, 23.03.2018 - 1 KO 1/18
So wird ein solcher Eingriff regelmäßig nur dann als zulässig angesehen, wenn schwere Fehler im Wahlverfahren und seiner Durchführung vorliegen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht nur zur Anfechtbarkeit sondern zur Nichtigkeit der Wahl führen können (vgl. BAG v. 27.7.2011, 7 ABR 61/10; LAG Hamm v. 31.8.2016, 7 TaBVGa 3/16). - LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16
Abbruch der Betriebsratswahl wegen einer unternehmensweiten Abstimmung zur Wahl …
Auszug aus KAG Augsburg, 23.03.2018 - 1 KO 1/18
So wird ein solcher Eingriff regelmäßig nur dann als zulässig angesehen, wenn schwere Fehler im Wahlverfahren und seiner Durchführung vorliegen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht nur zur Anfechtbarkeit sondern zur Nichtigkeit der Wahl führen können (vgl. BAG v. 27.7.2011, 7 ABR 61/10; LAG Hamm v. 31.8.2016, 7 TaBVGa 3/16). - BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 10/16
Betriebsratswahl - Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber
Auszug aus KAG Augsburg, 23.03.2018 - 1 KO 1/18
Wahlen auf betrieblicher oder Unternehmensebene müssen von komplexen Auslegungs- oder Abgrenzungsstreitigkeiten schon deshalb ferngehalten werden, um nicht ausufernde Anfechtungsverfahren zu befördern (vgl. BAG v. 25.10.2017, 7 ABR 10/16).